AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung

Dieses Dokument enthält die Datenschutzrichtlinien für die Site www.added-value-international.com. Die Added Value International Unternehmensberatung und Technisches Büro GmbH (in Folge Added Value International genannt) ist stets darum bemüht, die Daten von Ihnen als Firmenanwender zu schützen. Als mit dem Datenschutz im Rahmen der Organisationsentwicklung befasstes Unternehmen wissen wir, wie wichtig es ist, dass Sie bei der Nutzung des Internets die Kontrolle über Daten behalten.

 

Diese Erklärung enthält Einzelheiten zu den folgenden Themen:

1. Die Art der von uns gesammelten Informationen
2. Die Art der Verwendung dieser Informationen
3. Die Art, wie Sie sich für die Datensammlung und -verwendung an- und abmelden können
4. Unsere Richtlinien zur Korrektur und Aktualisierung persönlicher Informationen
5. Unsere Richtlinien zur Löschung und Deaktivierung Ihres Namens aus unserer Datenbank

Die Art der von uns gesammelten Informationen

Wir sammeln und speichern einige oder alle der folgenden Informationen zu unseren Benutzern: Name, E-Mail-Adresse und Rechnungsinformationen, wie Adresse, Telefonnummer. Wir erhalten und speichern möglicherweise auch bestimmte Typen von Informationen, wann immer Sie mit uns in Verbindung treten. Wie zahlreiche andere Websites verwenden wir beispielsweise “Cookies”, und wir erhalten bestimmte Arten von Informationen, wenn Ihr Webbrowser auf www.added-value-international.com zugreift. Um unsere Kommunikation auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden und unsere Dienstleistungen weiter zu verbessern, bitten wir Sie möglicherweise auch um Informationen zu Ihren persönlichen und geschäftlichen Interessen, zu Ihren Erfahrungen mit unseren Produkten sowie um detailliertere Kontaktinformationen. Unsere Kunden und Besucher haben stets die Möglichkeit, sich dagegen zu entscheiden, uns diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

 
Verwendung der Daten
Added Value International verwendet Ihre Informationen, um Ihre Bedürfnisse besser kennenzulernen und Ihnen bessere Dienste zur Verfügung zu stellen. Sie werden ohne Ihre Genehmigung zu keinem anderen Zweck eingesetzt.
Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse
Wenn Sie uns bei der Registrierung als Kunde Ihre E-Mail-Adresse angeben oder wenn Sie registrierter Kunde sind, senden wir Ihnen möglicherweise gelegentlich eine E-Mail mit Empfehlungen oder Hinweisen zu neuen Dienstleistungen und Innovationen. Diese E-Mails können bezahlte Anzeigen von Dritten enthalten. Bei der Registrierung oder beim Tätigen eines Einkaufs haben Sie die Möglichkeit, sich von diesem Dienst abzumelden. Wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht abmelden, können Sie dennoch spätere E-Mails dieser Art blockieren, indem Sie die Anweisungen zur Abmeldung befolgen, die sich in allen derartigen E-Mails finden. Unsere E-Mail-Werbung sowie die Kontaktaufnahme zu unseren Kunden erfolgen nach strengen Richtlinien, und unsere Geschäftspartner sind angehalten, diese Richtlinien ebenfalls zu beachten. Weitere Informationen zu unseren Praktiken finden Sie unter “Verwendung der Daten”. Weitere Informationen zu den Geschäftspartnern, an die wir möglicherweise Ihre Informationen weitergeben, finden Sie unter “Besondere Beziehungen”.
Besondere Beziehungen
Added Value International hat einige Geschäftspartner, an die möglicherweise Ihre persönlichen Informationen weitergegeben werden, damit diese Geschäftspartner Dienstleistungen zur Verfügung stellen oder eine Bestellung oder Transaktion ausführen können.
Links
Unsere Site enthält Links zu anderen Websites. Beachten Sie, dass Sie auf eine andere Website “klicken”, wenn Sie auf einen dieser Links klicken. Added Value International lehnt jegliche Haftung für den Missbrauch von Informationen durch einen Website-Controller ab, auf den wir möglicherweise verweisen. Lesen Sie die Datenschutzrichtlinien dieser verknüpften Websites, da ihre Datenschutzrichtlinien von unseren abweichen können. Wenn Sie sich entscheiden, ein Angebot eines unserer Partner zu nutzen, stellen Sie Ihre Informationen direkt diesem Partner zur Verfügung. Lesen Sie die Datenschutzerklärungen dieser Partner, da ihre Datenschutzrichtlinien von den unseren abweichen können.
Feedback
Wir sammeln Benutzer-Feedback und Kommentare, die wir den Feedback-Formularen entnehmen, jedoch geschieht dies erst, nachdem wir den Absender darüber informiert und seine Genehmigung eingeholt haben. Wir veröffentlichen auch Umfragen auf unserer Site, um unsere Benutzergruppe besser kennenzulernen. Die Teilnahme an diesen Umfragen ist freiwillig und erfolgt anonym, und die Ergebnisse werden statistisch zusammengefasst, sodass keine persönlichen Informationen mit den Umfrageergebnissen verknüpft werden können.
Speichern von Informationen
Added Value International speichert persönliche Informationen zu seinen Kunden, während diese registrierte Kunden Auftraggeber unserer Dienstleistungen sind, und für eine gewisse Zeit darüber hinaus.
Rechtliche Ausschlusserklärung
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Informationen im gesetzlich erforderlichen Umfang herauszugeben, wenn wir der Meinung sind, dass dies erforderlich ist, um unsere Rechte zu schützen und/oder um einer gerichtlichen Verordnung, einem Urteil oder einem gerichtlichen Prozess im Zusammenhang mit unserer Website Folge zu leisten.
Benachrichtigung über Änderungen
Wenn wir eine Änderung am Inhalt (nicht redaktioneller Art) unserer Datenschutzrichtlinien vornehmen, veröffentlichen wir eine entsprechende Benachrichtigung auf unserer Website, um unsere Benutzer auf diese Änderung aufmerksam zu machen. Wenn wir eine bedeutende Änderung vornehmen bezüglich der Art, wie wir persönliche Informationen verwenden, behandeln oder herausgeben, informieren wir unsere Benutzer per E-Mail.
Kontakt
Wenden Sie sich bei Fragen oder Vorschlägen zu unseren Datenschutzrichtlinien an uns. Sie erreichen uns per E-Mail unter ds@added-value-international.com, telefonisch unter +43 660 65 20 741 oder unter folgender Postanschrift: Added Value International GmbH,
Messendorferstraße 40 – 8041 Graz

AVI-Zukunftswerkstatt & Competence Center Gedächtnistraining 

Anmeldung
Die Reservierung und Anmeldung zu den Seminaren erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung und Bezahlung. Wir empfehlen eine rasche Anmeldung, da alle Veranstaltungen mit begrenzter TeilnehmerInnenzahl durchgeführt werden.

Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldungen ausschließlich schriftlich per

E-Mail: hs@addded-value-international.com

Post: Added Value International GmbH, Messendorferstraße 40 – 8041 Graz

Abmeldungen und Umbuchungen/Stornobedingungen

Abmeldungen und Umbuchungen bedürfen der Schriftform und sind per E-Mail, oder per eingeschriebener Post möglich!

Stornogebühren:
bei Abmeldung bis 3 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Seminargebühr
bei Abmeldung bis 2 Wochen vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühr
zwischen 2 Wochen und 1 Woche vor Seminarbeginn: 80% der Seminargebühr
danach bzw. bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung: 100% der Seminargebühr

Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten eine/n ErsatzteilnehmerIn bzw, eine Umbuchung auf das Seminar zum nächstfolgenden Termin. Obengenannte Stornogebühren fallen unabhängig von den Gründen der Stornierung an. Als Stornierungsdatum gilt der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung beim Veranstalter.

 

Seminarabsagen und Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl oder aus anderen zwingenden Gründen (z.B. ReferentInnenausfall durch Krankheit, wenn kurzfristig kein/e ErsatzreferentIn verfügbar ist) das Seminar abzusagen. Die TeilnehmerInnen werden umgehend informiert. Bereits eingezahlte Seminarbeiträge werden rückerstattet oder auf Kundenwunsch für ein anderes Seminar angerechnet. Ein Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten kann nicht geleistet werden.

 

Zahlungsbedingungen
Für Seminare erhalten Sie vor Seminarbeginn eine Rechnung mit Zahlschein zugesandt. Bitte überweisen Sie die Seminargebühren vor Seminarbeginn, da der Seminarplatz erst mit Bezahlung des Seminarplatzes fixiert ist! Bei Zahlungsverzug berechnen wir alle tatsächlichen Mahn- und Inkassospesen, sowie die gesetzlichen Verzugszinsen. Gerichtsstand ist Graz. Es gelten ausschließlich schriftliche Vereinbarungen, mündliche Nebenabsprachen sind nicht rechtsgültig!

 

Seminargebühr
Die Seminargebühren sind bei den jeweiligen Veranstaltungen ausgewiesen. In den angeführten Gebühren sind die Kosten für Seminarunterlagen, sowie Pausengetränke und Pausensnacks involviert. Die anfallenden Kosten für Nächtigung und Verpflegung(Frühstück, Mittagessen, Abendessen) sind nicht in den Seminargebühren inkludiert!

 

Steuerliche Absetzbarkeit
Aufwendungen für berufliche Fortbildung können als Werbungskosten (DienstnehmerInnen im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung) bzw. als Aufwendungen (Selbstständige im Zuge der Einkommensteuererklärung) geltend gemacht werden. Die Seminare der AVI-ZUKUNFTSWERKSTATT gelten als berufliche Fortbildung, die entsprechenden Rechnungen bzw. Zahlungsbelege gelten als Nachweis für das Finanzamt bzw. die Buchhaltung.

AVI-GmbH

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmens-berater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

10.6 Bei Zahlungsverzug berechnen wir alle tatsächlichen Mahn- und Inkassospesen, sowie die gesetzlichen Verzugszinsen. Gerichtsstand ist Graz. Es gelten ausschließlich schriftliche Vereinbarungen, mündliche Nebenabsprachen sind nicht rechtsgültig!

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Falls nicht ausdrücklich anders geregelt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Jahres schriftlich aufgekündigt wird.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.

Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden
können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen
rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten» geltend gemacht werden.